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So erfolgt die Überführung des Verstorbenen

Wir arbeiten mit Professionalität, Präzision und Transparenz

 

Unser Rückführungsdienst folgt einem konsolidierten und präzisen Verfahren, das es uns ermöglicht, den Vorgang in kürzester Zeit abzuschließen und gleichzeitig die Kosten zu minimieren. Sie werden ständig über den Status der Rückführung informiert und Ihnen steht immer ein Mitarbeiter von uns für Zweifel oder Klarstellungen zur Verfügung.
Nach der Angebotsanfrage stellen wir Ihnen eine detaillierte Liste aller mit dem Dienst verbundenen Kosten zur Verfügung.

Wenn Sie uns beauftragen, benötigen wir eine Reihe von Angaben zur Überführung, Unterlagen des Verstorbenen und Angaben zur gewählten Bestattungsart (Bestattungstransport im Sarg oder Einäscherung und Urnentransport).

 

 

Für die Überführung des Verstorbenen nach Italien werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Ausweis und Unterschrift des am nächsten stehenden Verwandten (im Falle einer Einäscherung)
  • Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen in der Gemeinde in der die Person verstorben ist-
  • Laut italienischem Gesetz müssen die Überführungspapiere und der internationale Leichenpass in der Gemeinde des Ablebens ausgestellt werden.
  • Kontaktaufnahme mit dem Konsulat wenn es sich beim Verstorbenen um einen/r Bürger/in aus einem Staat handelt, welcher NICHT Mitglied der Berliner Konvention von 1937 ist.
  • Festlegung des Datums und der Uhrzeit für die Sargverschließung und Überführung.
  • Sollte der Leichnam frei für die Überführung sein und daher kein Staatsanwalt eingeschaltet sein und auch keine Autopsie des Verstorbenen vorgesehen sein, kann die Überführung frühestens zwei Tage nach Erteilung des Auftrages erfolgen.
    Sollte der Verstorbene unter Verschluss der Staatsanwaltschaft sein braucht man vor der Festlegung der Überführung dessen Freigabe. Das kann zwei bis drei Tage dauern. Darauf haben wir keinen Einfluss da der Staatsanwalt die polizeiliche Untersuchung abschließen muss.


Einäscherung

Bei einer Einäscherung vergehen in der Regel weitere drei Tage bis zur Urnenüberführung

 

Beginn der Rückführung

Wir benachrichtigen unseren Auftraggeber und die Bestattungsunternehmen, die den Verstorbenen entgegennehmen, sowie auf Wunsch die Angehörigen über das Datum und die Uhrzeit der Ankunft im Bestattungsinstitut oder auf dem Friedhof.

Bei erfolgreicher Zustellung bestätigen wir unserem Kunden, dass die Rückführung erfolgt ist.

Vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zur Übergabe des Verstorbenen bleiben wir täglich per E-Mail oder Telefon mit den Kunden in Kontakt, um sie über den Fortschritt der Überführung des Verstorbenen auf dem Laufenden zu halten.

+39 0471 935171 Kontaktieren Sie uns